Nutzen Sie alle möglichen Informationsmedien, um weitere Hinweise zu erhalten.
Die Überprüfung der Funktionalität der Sirenen wurde von der Gemeindeverwaltung auf 2 Termine im Jahr festgelegt. Diese sind wie folgt:
Samstag, 05. April 2025 (12:00 Uhr) und Donnerstag, 11. September 2025 (11:00 Uhr, Bundesweiter Warntag; 11:45 Uhr Entwarnung)
An diesen beiden Terminen wird durch auslösen eines sogenannten „Feueralarms“ die Überprüfung der Funktionalität stattfinden. Hierzu heulen die Sirenen dreimal jeweils zwölf Sekunden, dazwischen sind zwei Pausen. Im Mitteilungsblatt wird eine rechtzeitige Ankündigung veröffentlicht.
Aufgrund verschiedener Geschehnisse, wie größere Flutkatastrophen und andere Großschadensereignisse wurde festgestellt, dass Sirenen nach wie vor ein etabliertes Warnmittel mit Weckeffekt sind. Wichtig ist, die Nutzung von Sirenen in ein Gesamtkonzept „Warnung“ einzubinden. Sirenen können die Menschen mit einem akustischen Signal nur auf eine Gefahrenlage aufmerksam machen. Konkrete Informationen zur Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen den betroffenen Bürgerinnen und Bürger von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps oder Internetseiten übermittelt werden.
Erfolgt die Warnung mittels Sirenen, sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung. Einerseits ist es wichtig, dass die Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in Deutschland durch gleiche Sirenensignale gewarnt und entwarnt werden. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die mit den Sirenensignalen verbundenen grundlegenden Handlungsempfehlungen bundesweit einheitlich sind.
Bei Fragen zum Katastrophenschutz oder zu den Sirenenanlagen können Sie sich gerne an unseren FBL Bauen und Ordnungswesen und Feuerwehrkommandant B. Breisacher unter 07642/6894-22 wenden.