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Informationen zur Barrierefreiheit

                                                                                                                  

Die Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.wyhl.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

 

Die Al­ter­na­tiv­tex­te für Gra­fi­ken und Ob­jek­te auf der Web­sei­te sind teilweise vorhanden, werden aber weiter überprüft und gemäß den Richt­li­ni­en für Bar­rie­re­frei­heit über­ar­bei­tet, gemäß § 10 Absatz 1 L-BGG beziehungsweise der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2,0)

 

b) Unverhältnismäßige Belastung    


Auf das Video und den Text in Leichter Spra­che "Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit" wird aus Res­sour­cen­grün­den ver­zich­tet. Die Web­sei­te wyhl.de wird stän­dig wei­ter­ent­wi­ckelt und be­stehen­de Män­gel schritt­wei­se be­ho­ben. Die An­pas­sung der In­hal­te in Leich­ter Spra­che sind teilweise vorhanden, jedoch ins­be­son­de­re das Vi­de­o in Ge­bär­den­spra­che ste­ht in einem un­ver­hält­nis­mä­ßig hohen Auf­wand ge­gen­über dem Nut­zen, gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG beziehungsweise der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2,0)

 

c) Folgende Inhalte oder Funktionen fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften des § 10 Absatz 1 L-BGG

 

- Bürger-Geo-Basisdaten, hier BürgerGIS der Gemeinde Wyhl

- BürgerGIS Landkreis

- Mitteilungsblatt der Gemeinde Wyhl, da von Fremdanbieter

 

d) Bildergalerien

 

Bei den Bil­der­ga­le­rien auf der Web­sei­te wer­den nicht durch­gän­gig Al­ter­na­tiv­tex­te für die Bil­der an­ge­bo­ten. Ins­be­son­de­re bei um­fang­rei­chen Bil­der­ga­le­rien wird aus Res­sour­cen­grün­den auf die Hin­ter­le­gung der Al­ter­na­tiv­tex­te ver­zich­tet.

 

3. Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet

An­ders­spra­chi­ge Wör­ter und Text­ab­schnit­te auf der Web­sei­te wer­den nach und nach über­prüft und gemäß den Richt­li­ni­en für Bar­rie­re­frei­heit als sol­che ge­kenn­zeich­net (gemäß Prüfschritt 3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet der BITV / WCAG-Selbstbewertung).

 

4. Fehlervermeidung in Formularen

An­ga­ben in For­mu­la­ren wer­den vor dem Ab­schi­cken nicht au­to­ma­tisch über­prüft. Das ver­wen­de­te CMS-​​System ist dar­auf ak­tu­ell nicht aus­ge­legt. Bei einem Up­date soll die Funk­tio­na­li­tät künf­tig er­gänzt wer­den (gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung).

 

5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 

Diese Erklärung wurde am 24.06.2024 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit basieren auf einer Überprüfung der Website durch Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2024 überprüft.

 

6. Rückmeldung und Kontaktangaben
 

Sie sind auf wyhl.de auf In­hal­te ge­sto­ßen:

  • die schwer zugänglich sind

  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit nicht einhalten oder nicht WCAG 2.1-konform sind

  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte neh­men Sie über unser Feedback zur Barrierefreiheit Kon­takt zu uns auf.

 

7. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 6 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite der Gmeinde in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen für den Landkreis Emmendingen können Sie wie folgt erreichen:

 

Esther Weber
Behindertenbeauftragte für den Landkreis Emmendingen
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen

E-Mail: behindertenbeauftragter(@)landkreis-emmendingen.de
Telefonnr.: 07641 451-3075
Webseite: https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/jugendamt/beratung- hilfe/behindertenbeauftragter/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.