Interessenbekundungsverfahren zur Abgabe von Angeboten für einen Gestattungsvertrag zur Windenergie-Nutzung in Forchheim, Weisweil und Wyhl
Die Kommunen Forchheim, Weisweil und Wyhl haben beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Projektentwickler zur Entwicklung, dem Bau und ggfs. späteren Betrieb eines Windparks auf kommunalen und privaten Flächen auszuwählen.
Dieses Auswahlverfahren unterliegt keinerlei gesetzlicher Ausschreibungspflicht nach UVGO, VOF oder VOL. Hierauf sei explizit hingewiesen.
Bei den ausgeschriebenen Flächen handelt sich um die Windvorrang- bzw. Windvorbehaltsgebiete W-95-1 und W-96-1 auf den Gemarkungen von Forchheim, Weisweil und Wyhl (vgl. Teilfortschreibung „Windenergie“ des Verbands Region Südlicher Oberrhein).
Die Angebotsfrist zur Einreichung von Angeboten endet am 19. Oktober 2026, 18 Uhr. Die Angebote sind digital an zu übermitteln. Eine postalische Zusendung ist nicht notwendig.
Sollten Unterlagen aufgrund ihrer Dateigröße nicht per E-Mail versendet werden können, stellen Sie diese bitte über ein Upload-Portal Ihrer Wahl bereit und übermitteln die Zugangsdaten zum Download fristgerecht per E-Mail.
Die zur Angebotseinreichung notwendigen Unterlagen können bei Fabian Reinhard, unverbindlich und kostenlos angefordert werden.