Wann muss ich den Führerschein umtauschen?

Wyhl am Kaiserstuhl, den 10.​04.​2026

WANN muss ich meinen Führerschein umtauschen?
 

Sind Sie noch im Besitz des Papier-Führerscheins? Dann sollten Sie zu folgenden Terminen den Umtausch vollzogen haben/vollziehen
 

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers             

Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss

      vor 1953

19.01.2033

       ab 1953

19.01.2025

 

Besitzen Sie einen EU-Kartenführerschein? Dann sollten Sie zu folgenden Terminen den Umtausch vollziehen!
 

Ausstellungsjahr
des Führerscheins                      

Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

ab 19.01.2013

ist das Umtauschdatum angegeben

 

Den Umtausch können Sie bei uns im Bürgerbüro beantragen und den neuen EU-Führerschein auch bei uns abholen! Die Bearbeitungszeit bei der Führerscheinstelle dauert ca. 4 – 6 Wochen.

Bitte folgendes mitbringen:

  • ein ausgedrucktes aktuelles biometrisches Passbild
    (kann nicht bei uns gemacht werden!!!)

  • den bisherigen Führerschein

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,- €

  • Separate Rechnung von der Führerscheinstelle erfolgt bei Produktion des Führerscheins.